Welche Kleidung ist am besten geeignet?

Wir empfehlen jedem Abenteurer einen Satz Wechselklamotten mitzubringen. Es kann je nach Wetter (Regen) und Spieleinsatz jedes Abenteurers sein, dass die Klamotten während der Expedition schmutzig werden. Eine Umkleide steht vor Ort leider nicht zur Verfügung.

Wie läuft Outdoor Lasertag ab?

Ihr aktiviert die Phaser, wählt am Phaser eine Teamfarbe und los geht es

Wie buche ich die Lasertagbox

Am einfachsten und besten ist Ihr sendet uns eine Anfrage per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Wie kann ich vor Ort bezahlen?

Bezahlung erfolgt bei Abholung in bar.

Wer darf alles teilnehmen?

Outdoor Lasertag ist ein actionreichen Trendsport. Möglich ist eine Teilnahme ab 6 Jahren.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Buchungen

1.1 Allgemeines

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Vertrages dar, dem die allgemeinen Geschäftsbedingungen der GbR zu Grunde liegen. Bei einer Outdoor Lasertag-Buchung von weniger als  8 Spielern behält sich der Betreiber das Recht vor, weitere Spieler dazuzubuchen.

1.2 Spieleinheit Outdoor Lasertag

Eine Spieleinheit besteht aus einer Nettospielzeit von max. 12 Minuten. Es können nur stundenweise Buchungen, die je max. drei Spieleinheiten enthalten, gebucht werden. 

1.3 Preise

Es gelten zum Zeitpunkt der Buchung auf dieser Webseite veröffentlichten Preise.

1.4 Stornierungen

Im Falle einer Stornierung bis 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, fallen kein Stornierungsgebühren an.  Bei einer Stornierung innerhalb 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen wird der volle Preis (100%) fällig.

1.5 Terminverschiebung

Eine Verlegung des Termins ist kostenfrei bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich.


2. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Mit dem Betreten der Außenanlage von Outdoor Lasertag durch Spieler und Besucher werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers wirksam.

  • Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten haftet der Spieler/Besucher in vollem Umfang. Darunter fallen z.B. jegliches Hängen und Klettern auf Hindernisse.
  • Das Mindestalter für eine Teilnahme am Outdoor Lasertag-Spiel ist 6 Jahre.
  • Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  • Vor Ort verursachter Müll und Unrat sind vom Benutzer selbst zu entfernen bzw. zu entsorgen.
  • Rauchen ist verboten.
  • Jeder Besucher und Spieler des Geländes hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
  • Das Betreten des Geländes und die Teilnahme am Outdoor Lasertag erfolgt auf eigene Gefahr.


3. Haftung
3.1 Haftungsausschluss
Der Betreiber und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte der Hausherren aus. Eine Haftung des Betreibers sowie dessen Personal, externen Dienstleistern, des Eigentümers des Geländes bzw. der juristischen oder natürlichen Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen, gegenüber Spielern und Besuchern von „Outdoor Lasertag“ bei Unfällen, Verlust mitgebrachter Gegenstände, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen, gleich welcher Art, sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.
Vor Teilnahme am Outdoor Lasertag ist von jedem Spieler ist das Dokument "Haftungsausschluss" des Betreibers auszufüllen und zu unterschreiben. Ohne vorliegen des ausgefüllten und unterschriebenen Dokuments ist keine Teilnahme am Outdoor Lasertag möglich.

3.2 Minderjährige

Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften für die von ihren Kinder bzw. Aufsichtspflichtigen verursachten Schäden, ohne dass es dazu des Nachweises eines Verschuldens bedarf.

3.3 Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Preises sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

4. Sonstiges

Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien der Sitz der Gesellschaft als vereinbarter Gerichtsstand.

Sollte eine oder mehrere vorstehende Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.